ElektroG und Umwandlung
07. Januar 2010Bei einem Fall der gesellschaftsrechtlichen Umwandlung einer Firma (wie z.B. durch die Verschmelzung, Formwechsel oder die Spaltung) bzw. eine Umfirmierung stellt sich die Frage, wie sich dies auf eine erteilte Registrierung nach dem ElektroG auswirkt. Hier wird durch die EAR mitgeteilt, dass es sich bei der Registrierung nach dem ElektroG um eine öffentlich-rechtliche Erlaubnis höchstpersönlicher Art handelt. Diese sei grundsätzlich nicht übertragbar. Wenn im Wege einer gesellschaftsrechtlichen Umwandlung die Rechtspersönlichkeit des registrierten Unternehmens erlösche, so ende auch die Registrierung unter dieser Registrierungsnummer. Weitere Informationen finden Sie hier.
Lies den Rest des Artikels »Grauimport – Urteil des LG Hamburg
11. November 2009Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 04.05.2007 (Az.: 408 O 60/07) entschieden, dass es der dortigen Beklagten verboten wurde, in Deutschland Geräte der Unterhaltungselektronik eines bestimmten Herstellers ohne Registrierung bei der Stiftung EAR in den Verkehr zu bringen und/oder in den Verkehr bringen zu lassen. Bezeichnend war in dem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg, dass der beklagte Händler nach dem Vortrag der Klägerin (einem Hersteller von Geräten der Unterhaltungselektronik) von der Klägerin hergestellte und vertriebene Geräte in den Verkehr gebracht zu haben, ohne sie bei der zuständigen Stiftung EAR registriert zu haben. Die Geräte sollen in Deutschland verkauft worden sein, obwohl sie von einer ausländischen Schwestergesellschaft des Herstellers produziert und nach Frankreich für den dortigen Markt geliefert worden sind. Der Hersteller behauptet, dass diese Geräte vor dem Weiterverkauf in Deutschland aus Frankreich beschafft worden seien. Lies den Rest des Artikels »
ElektroG-Zuordnung von Luftbefeuchtern
21. September 2009Take-e-way berichtet, dass aufgrund einer Änderung der Verwaltungspraxis die Stiftung EAR haushaltsübliche Luftbefeuchter nunmehr in der Geräteart „Haushaltskleingeräte für die Nutzung in privaten Haushalten“ zuordnet. Dies hänge mit einer Änderung der Verwaltungspraxis im Zusammenhang mit der Zuordnung von Elektro- und Elektronikgeräten zu den Kategorien 1 und 2 zusammen.
Streitwertfestsetzung EletroG
04. September 2009Das Landgericht München hat mit Beschluss vom 13.08.2008 (Az.: 17 HKO 8578/08) in einem Streitwertbeschwerdeverfahren den Streitwert einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung auf Grundlage des ElektroG mit € 50.000,00 bemessen. Dabei führte das Landgericht München aus, dass im Rahmen einer Verbandsklage auf die Interessen abzustellen ist, die der Verband satzungsgemäß verfolgt. Hinter der Antragstellerin sehe das Interesse eines erheblichen Teils der gesamten Hersteller von Beleuchtungskörpern, das es zu schützen gelte. Dieses Interesse sei hoch zu bewerten, da nur so eine ordnungsgemäße Entsorgung im Hinblick auf Altlampen und damit ein Höchstmaß an Umweltschutz gewährleistet werden könne. Eine Streitwertminderung nach § 12 Abs. 4 UWG komme nicht in Betracht, weil die Sache nicht nach Art und Umfang einfach gelagert sei. Lies den Rest des Artikels »
Abmahnung ElektroG Rauscher
01. September 2009Für unser Forschungsprojekt wurde uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung auf Grundlage des ElektroG übersendet. Darin rügt Herr George A. Rauscher, Inhaber der Firma watchoo.de, dass sein Konkurrent elektronische Uhren verkauft, ohne dass der Hersteller dieser Uhren bei der Stiftung EAR registriert ist. Verlangt werden die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung von € 1.005,40.
Herr Rauscher scheint nach unseren Erfahrungen gegen mehrere Hersteller bzw. Händler von elektronischen Uhren vorzugehen. Es ist hervorzuheben, dass elektronische Uhren grundsätzlich unter das Elektrogesetz fallen, da sie als Elektrogeräte im Sinne des Gesetzes anzusehen sind. Lies den Rest des Artikels »
Interims-ID nicht ausreichend
01. September 2009Aus aktuellem Anlass möchten wir aus der Erfahrung eines Abmahnfalls im Bereich elektronischer Uhren ausdrücklich darauf hinweisen, dass zum Nachweis der Registrierung nach § 6 Abs. 2 S. 5 ElektroG allein die vollständige Registrierung bei der Stiftung EAR notwendig und ausreichend ist. Das bloße Einleiten des Registrierungsvorgangs und sodann nachfolgend das Erhalten der so genannten Interims-ID ist nicht ausreichend. Insbesondere stellt das Anbieten bzw. Inverkehrbringen von Geräten, ohne dass deren Hersteller oder der Händler registriert ist, einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß dar. Wenn der originäre Hersteller oder Erst-Inverkehrbringer über keine vollständige Registrierung verfügt, ist auch der Händler der Uhren als sog. „fiktiver Hersteller“ gem. § 3 Abs. 12 ElektroG registrierungspflichtig und kann ggf. abgemahnt werden.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Hersteller der Uhren nicht in dem öffentlich einsehbaren Verzeichnis der Hersteller unter www.stiftung-ear.de geführt wird bzw. seine Registrierungsnummer (WEEE-Nummer) oder den Registrierungsbescheid dem Händler nicht vorlegen kann oder will. Der Händler begibt sich hier in ein hohes finanzielles Risiko.
Anderslautende Auskünfte insbesondere der Hersteller vermögen hieran nichts zu ändern. Lies den Rest des Artikels »
ElektroG Abmahnung bei eBay
31. August 2009In diesem eBay-Forum findet sich eine interessante Diskussion zur Thematik der Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen die Registrierungspflicht nach dem ElektroG bzw. der WEEE-Richtlinie.
Grundsatzurteil für Händler – ElektroG
27. August 2009Vor dem Bundesverwaltungsgericht ist ein Revisionsverfahren anhängig, von dem grundsätzliche Entscheidungen für Händler von Elektrogeräten zu erwarten ist. Mit Beschluss vom 20.05.2009 (Az.: BVerwG 7 B 56.08) wurde die Revision über eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 02.10.2008 zugelassen. Gegenstand der Entscheidung wird u.a. sein, ob die Herstellerfiktion des § 3 Abs. 12 S. 2 ElektroG (fiktiver Hersteller) auch für solche Hersteller gilt, die Geräte zum Verkauf anbieten, die sie von einem Hersteller bezogen haben, der bei der Stiftung EAR zwar registriert ist, aber nicht auch mit der Marke und der Geräteart, die der Hersteller vertreibt. Nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts wurden gegen Händler in derartigen Fällen Bußgeldbescheide erlassen. Des Weiteren gilt ein Vertriebsverbot nach § 6 Abs. 2 S. 5 ElektroG. In derartigen Fällen werden bislang ausschließlich die Händler als registrierungspflichtig angesehen. Diese Rechtsfrage wird nach dem Beschluss vom 20.05.2009 in der Revision geklärt wie auch der Umfang der Registrierungspflicht nach § 6 Abs. 2 ElektroG, dem erforderlichen Inhalt des Garantienachweises nach § 6 Abs. 3 ElektroG, der Mengenmitteilung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 ElektroG sowie insbesondere die Voraussetzungen für den Eintritt der Herstellerfiktion nach § 3 Abs. 12 S. 2 ElektroG.
Registrierungsnummer und Marke nach dem ElektroG
26. August 2009Von Herstellern, die eine Registrierung vornehmen lassen, wird oftmals angefragt, ob sie für jede Marke eine eigene Registrierungsnummer erhalten. Nach dem FAQ der Stiftung EAR ist dies nicht der Fall. Zunächst erfolgt eine Stammregistrierung eines Herstellers, wobei Marke und Geräteart angegeben werden. Lies den Rest des Artikels »
Beauftragung Dritter im ElektroG
25. August 2009Die Stiftung EAR führt in ihren FAQ aus, dass grundsätzlich Hersteller gemäß § 20 ElektroG i.V.m. § 16 Abs. 1 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz für die Erfüllung bestimmter Pflichten nach dem ElektroG dritte Personen, das heißt auch Dienstleister, beauftragen können. Zwar bleibt die Verantwortlichkeit für die Erfüllung der Pflichten unberührt und die beauftragten Dritten müssten über die erforderliche Zuverlässigkeit verfügen. Hiervon unberührt bleibt die Registrierungspflicht eines jeden Herstellers, das heißt, diese kann nicht von einem Dritten übernommen werden. Lies den Rest des Artikels »