Abmahnung ElektroG Rauscher

Für unser Forschungsprojekt wurde uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung auf Grundlage des ElektroG übersendet. Darin rügt Herr George A. Rauscher, Inhaber der Firma watchoo.de, dass sein Konkurrent elektronische Uhren verkauft, ohne dass der Hersteller dieser Uhren bei der Stiftung EAR registriert ist. Verlangt werden die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung von € 1.005,40.

Herr Rauscher scheint nach unseren Erfahrungen gegen mehrere Hersteller bzw. Händler von elektronischen Uhren vorzugehen. Es ist hervorzuheben, dass elektronische Uhren grundsätzlich unter das Elektrogesetz fallen, da sie als Elektrogeräte im Sinne des Gesetzes anzusehen sind.

Unsere Beratungsprodukte zum Thema ElektroG können Sie hier einsehen.

Rechtsanwalt Martin Stabno
Feil Rechtsanwälte, Hannover
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3 Antworten zu “Abmahnung ElektroG Rauscher”

  1. Mister Noname sagt:

    Interessant ist, daß auf Rauschers watchoo.de keine Hinweise zum Umweltschutz zu finden sind. Oder bin ich blind? Oder er hat er sie irgendwo Versteckt? Ich seh da nur die WEEE Nummern, sonst nichts…

  2. MisterX sagt:

    Heute ging an mehrere Uhrenhändler eine Abmahnung von Rauscher seiner Anwaltskanzlei raus. Abmahnung auf Grundlage des ElektroG bei einer bestimmten Uhrenmarke. Das traurige dabei ist, ich frage mich als Uhrenhändler, muss ich so mein Geld verdienen? Verkauft watch… zu wenig? Solchen Anwälten sollte man das Handwerk legen.

  3. anonym sagt:

    Hallo MisterX,

    zu deiner Meinung, diesem Anwälten das Handwerk zu legen, kann ich nur folgendes sagen: Ist in Arbeit! :)

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