ElektroG Abmahnung durch Sharp

Wie bereits die Firma Sony (bitte hier weiterlesen) mahnt nun auch die Firma Sharp Electronics Europe GmbH das angebliche Anbieten von Grauimporten wettbewerbsrechtlich ab. Nach den Vorwürfen der uns vorliegenden Abmahnung aus dem Monat Juli 2009 wird gerügt, dass ein bestimmter LCD-Fernseher entweder in Frankreich oder Großbritannien zunächst auf den Markt gebracht worden sei, was die Firma Sharp aufgrund der in der Abmahnung benannten Seriennummer belegt. Der streitgegenständliche Fernseher sei in Deutschland nicht registriert, wodurch ein Verstoß gegen § 6 Abs. 2 S. 5 ElektroG vorliege bzw. das schuldhafte Anbieten nicht registrierter Geräte i.S.v. § 3 Abs. 12 ElektroG (fiktiver Hersteller).

Als Gegenstandswert werden € 75.000,00 angenommen.

Diese Abmahnung wurde uns im Rahmen unseres Forschungsprojektes vorgelegt.

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2 Antworten zu “ElektroG Abmahnung durch Sharp”

  1. Abmahnung Sharp Electronics GmbH wegen Verstoßes gegen ElektroG | abmahnung-blog.de sagt:

    [...] Hinweise zu dieser Thematik finden Sie in unserem Blog zum Thema ElektroG hier und hier.  Link to this page  Link to this page Copy the code below to your web site. [...]

  2. Abmahnung Sharp | it-vergabe-blog.de sagt:

    [...] http://www.elektrog-blog.de/2009/08/05/elektrog-abmahnung-durch-sharp/  Link to this page  Link to this page Copy the code below to your web site. x  [...]

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