ElektroG und Marke – Update
Einem Schreiben der Stiftung EAR können wir folgende Anforderungen an die Kennzeichnung eines Gerätes bezüglich der Marke entnehmen:
„Bitte senden Sie uns außerdem Bildmaterial zu, aus dem hervorgeht, dass die oben genannte Marke sichtbar und dauerhaft auf den Geräten angebracht wurde. Marke meint die Bezeichnung, unter der die Elektro- und Elektronikgeräte Ihres Unternehmens in Deutschland in Verkehr gebracht werden. Die Bezeichnung muss sich unmittelbar auf dem Gerät selbst befinden und ist dauerhaft auf den Geräten anzubringen.”
Wir verweisen auf unsere bisherigen Berichte zum ElektroG und dem Markenbegriff.







Link to this page