Aktuell: Nicht registrierte Hersteller
Uns wird aktuell über eine Situation im Computer-Zubehör-Handel berichtet, in der einzelne Hersteller zumindest vorläufig nicht über eine Registrierung nach dem ElektroG verfügen, was den Händlern durch ihre Distributoren nicht transparent gemacht wird. Auf diese Art und Weise werden durch automatische Übernahme von Angeboten in Shop-Systeme nicht registrierte Waren gelistet. Nach den Grundsätzen des TMG und des ElektroG ist jeder Händler für sein Online-Shop-Angebot verantwortlich und muss überprüfen, ob der Hersteller der von ihm angebotenen Ware bei der Stiftung EAR registriert ist. Anderenfalls besteht die Gefahr kostenintensiver Abmahnungen durch Konkurrenten oder Bußgelder („fiktiver Hersteller”) – mehr hier.
Tags: Bußgeld, ElektroG, Hersteller, Ordnungswidrigkeit







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