Anwendungsbereich des ElektroG – Kategorien

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 21.02.2008 (Az.: BVerwG 7 C 43.07) Ausführungen zum Anwendungsbereich des ElektroG gemacht. Hiernach beschränkt § 2 Abs. 1 S. 1 ElektroG den Anwendungsbereich des Gesetzes auf die dort in 10 Kategorien benannten Geräte, Produkte und Instrumente. Diese Auflistung sei abschließend mit der Folge, dass Gegenstände, die sich keiner dieser Kategorien zuordnen lassen, den Herstellerpflichten des ElektroG nicht unterfallen. Soweit § 2 Abs. 1 S. 2 ElektroG sich zusätzlich (und „insbesondere”) auf die in Anhang 1 aufgeführten Elektrogeräte beziehe, sollten die einzelnen Kategorien damit keine Ausweitung erfahren, sondern würden lediglich durch Einzelbeispiele erläutert. Diese Beispielnennungen seien nicht abschließend, d.h. künftige Neuentwicklungen von Geräten können dem ElektroG unterfallen, jedoch sei immer vorausgesetzt deren Zuordenbarkeit zu den Oberbegriffen der 10 Kategorien. Daraus folge aber wiederum, dass durch eine weite Auslegung von Beispielfällen nicht der Inhalt der Oberbegriffe ausdehnend bestimmt werden könne.

Hinsichtlich der Begrifflichkeit der „Primärfunktion” der Geräte machte das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls Ausführungen. Die zuvor erörterte Frage, ob ein Elektrogerät nicht dem Anwendungsbereich des ElektroG unterfalle, weil zur Erfüllung der Primärfunktion kein Strom benötigt wird, blieb in dieser Entscheidung offen. Der Senat äußerte jedoch Zweifel dahingehend, ob für die Bestimmung des Elektrogerätebegriffs auf einen dem Gesetz nicht bekannten Begriff des Primärzwecks abgestellt werden könne. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ElektroG hebe vielmehr ohne Differenzierung zwischen Haupt- und Nebenfunktion auf den „ordnungsgemäßen Betrieb” ab, den der Hersteller des Produkts bestimme. Wenn ein von diesem vorgesehener Betriebsablauf mangels Strom nicht erfolgen kann, dürfte ein „ordnungsgemäßer Betrieb” ausscheiden.

Share and Enjoy: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Webnews
  • Digg
  • del.icio.us
  • StumbleUpon
  • Reddit
Copy the code below to your web site.
x 
  • Share/Bookmark

Tags: , , , ,

Hinterlasse eine Antwort


Bloggeramt.de