ElektroG-Zuordnung von Luftbefeuchtern

Take-e-way berichtet, dass aufgrund einer Änderung der Verwaltungspraxis die Stiftung EAR haushaltsübliche Luftbefeuchter nunmehr in der Geräteart „Haushaltskleingeräte für die Nutzung in privaten Haushalten“ zuordnet. Dies hänge mit einer Änderung der Verwaltungspraxis im Zusammenhang mit der Zuordnung von Elektro- und Elektronikgeräten zu den Kategorien 1 und 2 zusammen.

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