Kostenverordnung erneut unwirksam
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat mit Urteil vom 27.05.2009 (Az.: AN 11 K 08.01254) die Kostenverordnung zum ElektroG erneut für unwirksam erklärt. Nach der Pressemittlung waren maßgebliche Gründe hierfür, dass die Stiftung EAR eine prüffähige Gebührenkalkulation im Ergebnis für alle Fassungen der ElektroGKostV nicht vorgelegt bzw. im Einzelnen nicht erläutert hat, was insbesondere die erforderliche Überprüfung verhindert, ob der angesetzte Gesamtaufwand zutreffend veranschlagt und ermittelt wurde. Weiter war maßgeblich, dass hier jedenfalls zwei veranschlagte Kostenpositionen des Gesamtaufwands schon dem Grunde nach zu Unrecht angesetzt wurden, obwohl diese nicht gebührenfähig sind, und schließlich war weiter zweifelhaft, ob der angesetzte Aufwand, soweit er den Ersatzanspruch der gemeinsamen Stelle gegen die Beliehen nach § 14 Abs. 10 ElektroG betrifft, gebührenfähig ist.
Die Stiftung EAR hat nach der Pressemitteilung vom 18.06.2009 gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach Berufung eingelegt, die vom Verwaltungsgericht Ansbach wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung zugelassen war.
Nach den Ausführungen des Verwaltungsgerichts hat die Entscheidung vor allem für Hersteller und Vertreiber von Elektrogeräten eine erhebliche Bedeutung, da sie für die umweltgerechte Entsorgung für Altgeräte in die Pflicht genommen werden. Für die Entsorgung der Altgeräte und die Registrierung werden Gebühren durch die Stiftung EAR erhoben, was nur bei Vorliegen einer rechtsgültigen Gebührenverordnung erfolgen könne.
Die Pressemitteilung des Gerichts sowie das vollständige Urteil finden Sie hier.
Tags: ElektroGKostV, unwirksam







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05. März 2010 um 10:10
Es wäre interessant zu erfahren wie hier der aktuelle Stand ist. Schließlich belastet des EAR gerade Kleine Unternehmen über Gebühr.
Siehe hiezu auch die Diskussion auf mikrokontroller.net
http://www.mikrocontroller.net/topic/168443
Viele Grüße
Tom