Registrierungsnummer und Marke nach dem ElektroG
Von Herstellern, die eine Registrierung vornehmen lassen, wird oftmals angefragt, ob sie für jede Marke eine eigene Registrierungsnummer erhalten. Nach dem FAQ der Stiftung EAR ist dies nicht der Fall. Zunächst erfolgt eine Stammregistrierung eines Herstellers, wobei Marke und Geräteart angegeben werden.
Unter derselben Registrierungsnummer oder auch Interimsnummer werden sodann Ergänzungsregistrierungen vorgenommen für jede weitere Geräteart und/oder Marke. Dabei teilt die Stiftung EAR weiter mit, dass die Ergänzungsregistrierung die gleichen Angaben zu den Produkten wie die Stammregistrierung aufweist und die Stammdaten nicht erneut angegeben werden müssen. Weitere Informationen hier.
Rechtsanwalt Martin Stabno Feil Rechtsanwälte, HannoverTags: ElektroG, Hersteller, Marke, Registrierungsnummer







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