Wieviel kostet eine Registrierung?
Nach § 6 Abs. 2 Satz 5 ElektroG ist es verboten, Elektrogeräte in Verkehr zu bringen, wenn dessen Hersteller nicht registriert sind. Daher kann insbesondere für Händler, die Geräte aus dem Ausland einführen, die Notwendigkeit eintreten, sich selbst registrieren zu lassen, was mit Kosten verbunden ist. Die durch die Registrierung bei der Stiftung EAR selbst entstehenden Ausgaben sind die in der ElektroGKostV festgeschriebenen Gebühren und Auslagen. Die exakte Höhe der mit der Registrierung verbundenen Kosten ist abhängig von einer Vielzahl von Faktoren.
Hier ein Überblick:
Die Stammregistrierung: 90,00 EUR
Die Ergänzungsregistrierung (Marke/Geräteart): 50,00 EUR
Wenn Elektrogeräte an Verbraucher verkauft werden sollen, handelt es sich um einen sog. B2C-Verkauf. Hierfür muss der Hersteller eine insolvenzsichere Garantie hinterlegen. Für die Überprüfung dieser Garantie wird eine weitere Gebühr fällig:
Vollprüfung einer hersteller-individuellen Garantie: 180,00 EUR
Diese Gebühr kann verringert werden (165,00 EUR) für den Fall, dass sich der Hersteller einem Garantiesystem anschließt.
In der ElektroGKostV sind weitere Gebührentatbestände vorhanden, die hier eingesehen werden können, so z.B. für die Änderung von Garantiedaten, Prüfung von Glaubhaftmachungen oder der Bescheinigung über die Registrierungspflicht (Feststellungsantrag).
Hinzu kommen weitere Kosten z.B. für die Abholung von Elektrogeräten im Fall einer Abholanordnung oder für die Inanspruchnahme eines Dienstleiters oder Beraters. Weiterhin ist im Fall einer B2C-Registrierung die insolvenzsichere Garantieleistung zu hinterlegen, deren Höhe von der Menge an Elektrogeräten abhängt, die in Verkehr gebracht werden soll.
Tags: EAR, ElektroG, ElektroGKostV, Kosten, Registrierung, Stiftung







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