Archiv für die Kategorie ‘Ordnungswidrigkeit’

Erweiterte Verpflichtungen durch Marktüberwachung der EU

Mittwoch, 19. August 2009

Nachfolgend veröffentlichen wir eine Pressemitteilung des FBDI e. V. :

“Neufahrn, 17. August 2009 – Der FBDi weist die Distributoren eindringlich auf die erforderliche sorgfältige Dokumentation aller relevanten Vorgänge hinsichtlich der Betroffenheit durch Substanzregulierungen (z.B. REACh, RoHS), Abfallwirtschaft (z.B. WEEE) und CE (z.B. EuP) hin. Notwendig wird diese Dokumentation zum Nachweis der Einhaltung bezüglich der Marktüberwachungsmaßnahmen durch die EU und der nationalen Behörden. Aufgrund der Umsetzung der Verordnungen 765/2008/EU und 768/2008/EU entstehen zusätzliche und erweiterte Verantwortlichkeiten vor allem für Importeure (bzw. die Distribution). (weiterlesen…)

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Viele neue Ordnungswidrigkeiten?

Dienstag, 07. April 2009

Take-e-way berichtet, dass nach Angaben aus “informierten Kreisen” eine Vielzahl neuer Ordnungswidrigkeitsverfahren seitens des Umweltbundesamtes begonnen werden. Grund sollen nicht erfolgte Mengenmeldungen nach § 13 Abs. 1 ElektroG der Hersteller im Sinne des ElektroG sein. Genannt wird eine sehr hohe Zahl nicht “bearbeiteter Ordnungswidrigkeitsverfahren” von 50.000 rechnerisch möglicher Verfahren. Weitere Informationen können hier nachgelesen werden.

Nach § 13 Abs. 1 ElektroG sind Hersteller u.a. verpflichtet, monatlich die Menge der von ihnen in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte der Stiftung EAR zu melden. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann gem. § 23 Abs. 1 Nr. 9 ElektroG i.V.m. § 23 Abs. 2 ElektroG mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 € geahndet werden.

Falls Sie ein derartiges Ordnungswidrigkeitsverfahren erreicht, können Sie dies hier im Blog gerne in der Kommentarfunktion mitteilen.

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