Abmahnung Savoy Film- Island Of The Condemned

05. Mai 2010

Die Kanzlei Negele – Zimmel – Greuter – Beller mahnt derzeit angebliche Verstöße gegen das Urheberrecht an dem Filmwerk “Island Of The Condemned” der Firma Savoy Film ab.

Gegenstand sollen Aktivitäten des Abgemahnten in Tauschbörsen im Internet sein.

Aus der angeblichen Verletzung resultieren nach dem den Ausführungen der Abmahnenden sowohl Unterlassungs- als auch Zahlungsansprüche, die durch Übersendung der der Abmahnung beigefügten Unterlassungserkärung und durch Zahlung in Höhe von 965,- erledigt sein sollen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach unserer Ansicht das Unterschreiben der Unterlassungserklärung oder die Zahlung ohne vorherige rechtlicheBeratung nicht sinnvoll ist.

Wir informieren Sie gerne auch weitergehend vorab:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung Tele München Fernseh GmbH – New Moon – Biss zur Mittagsstunde

05. Mai 2010

Die Kanzlei Dr. Ulrich Bente aus Berlin mahnt für die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft aus München ab. Aktuell geht es um den Film „New Moon – Biss zur Mittagsstunde“. In der Abmahnung sind u.a. Ausführungen zu dem verfassungsgerichtlichen Urteil Vorratsdatenspeicherung enthalten. Wörtlich heißt es in der Abmahnung:

„Vorsorglich weise ich darauf hin, dass auch das neueste Urteil des Bundesverfassungsgerichts über eine nicht verfassungsgemäße Ausgestaltung des Vorratsdatenspeicherung (Urteil vom 02.03.2010, 1 DvR 256/08 u.a.) zu keiner anderen Bewertung führt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bezieht sich auf die so genannte Vorratsdatenspeicherung, die für unrechtmäßig erachtet wurde. Hingegen handelt es sich bei den herausgegebenen Daten Ihres Providers nicht um so genannte Vorratsdaten, sondern vielmehr um so genannte Bestands- und Verkehrsdaten. Die Speicherung von Verkehrsdaten ist auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nach wie vor zulässig, so dass dieses Urteil keinerlei Auswirkungen auf die Rechtswidrigkeit des durch Sie begangenen Filesharings hat.“

Richtig ist, dass das Urteil des Verfassungsgerichts keinen Vorteil für Abgemahnte darstellt. Richtig ist, dass auf Bestands- und Verkehrsdaten zurückgegriffen wird.

Damit ist nicht ohne weiteres gesagt, dass der Unterlassungsanspruch und auch der Zahlungsanspruch in Höhe von 956,00 € uneingeschränkt durchgesetzt werden können. Hier empfehlen wir auf jeden Fall eine anwaltliche Prüfung.

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Urteil Rasch Rechtsanwälte Landgericht Köln 21.04.2010

05. Mai 2010

Im Rahmen eines außergerichtlichen Schriftverkehrs legen die Rasch Rechtsanwälte für Universal Music GmbH ein Urteil des Landgerichts Köln vom 21.04.2010 (Az.: 28 O 596/09) vor. In dem Urteil ging es um die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruches und die Zahlung in Höhe von 1.379,80 €.

In den Entscheidungsgründen führt das Landgericht Köln aus, dass das vollständige Verfügbarmachen und die vollständige Übertragung der streitgegenständlichen Titel nicht Voraussetzung für eine Verurteilung sind. Nach Auffassung der Kölner Richter genügt bereits der Zugriff auf Werkteile für eine Urheberrechtsverletzung. In dem Gerichtsverfahren hatte der Rechteinhaber sowohl Bildschirmausdrucke vorgelegt als auch den Mitschnitt der Rechtsgutverletzung überreicht. Wie das Gericht ausführt, wurde der Vorgang von einer Mitarbeiterin mitgehört und mit einem so genannten „Paketfilterprogramm“ mitgeschnitten.

Das Landgericht Köln verweist darauf, dass ein Zahlungsanspruch in Höhe von 1.379,80 € berechtigt sei. Die Ausnahmevorschrift des § 97 Abs. 2 UrhG sei nicht anwendbar. Daher kommt eine Deckelung auf 100,00 € nicht in Frage. Durch das Filesharing eines ganzen Albums und nicht nur etwa nur eines Titels ist die Bagatellgrenze des § 97 Abs. 2 UrhG überschritten, da nach Auffassung des Gerichts das Werk für alle an der Tauschbörse Teilnehmenden abrufbar war. Auch sieht das Gericht keinen einfach gelagerten Fall, der der Abmahnung zugrunde liegt. Es wird darauf verwiesen, dass es sich „offensichtlich um eine komplexe Materie“ handelt.

Als Gegenstandswert sieht das Gericht einen Betrag in Höhe von 50.000,00 € für angemessen. Dies unter dem Gesichtspunkt, dass das Album zum Zeitpunkt des Filesharings weder besonders aktuell noch besonders erfolgreich gewesen ist.

Auch hier lässt sich wieder der Schluss ziehen, dass durchaus Forderungen eingeklagt werden. Der vielfach in den Foren zu lesende Hinweis, dass die „Abmahner“ nie klagen, ist auch nach unserer Einschätzung falsch.

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Unzulässiges Foto eines Privathauses

05. Mai 2010

Das Landgericht Hamburg hat in einem Urteil vom 22.05.2009 (Az.: 324 O 791/08) darauf hingewiesen, dass eine nicht genehmigte Veröffentlichung eines Fotos eines Privathauses rechtswidrig ist, wenn mit diesem Foto Werbung für eine neue Fotografiertechnik gemacht wird.

Das Gericht sah eine fiktive Lizenzgebühr von € 2.500,00 für angemessen an.

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Abmahnung “Lieferzeit auf Nachfrage”

05. Mai 2010

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einer Entscheidung vom 17.03.2009 (Az.: 4 U 167/08) darauf hingewiesen, dass der Zusatz „Lieferzeit auf Nachfrage“ irreführend sei. Dies gelte dann, wenn unklar ist, ob der Anbieter die fragliche Ware überhaupt beschaffen wird oder überhaupt liefern kann.

Grundsätzlich gehen also die Gerichte davon aus, dass bei Warenangeboten im Internet die Lieferung unverzüglich erfolgt.

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Unberechtigte Bildveröffentlichung im Internet

05. Mai 2010

Das Amtsgericht Ingolstadt hat in einem Urteil vom 03.02.2009 (Az.: 10 C 2700/08) entschieden, dass die Veröffentlichung eines Fotos auf einer Internetseite der Einwilligung des Betroffenen bedarf. Dies gilt auch dann, wenn es sich um ein Bild aus einer Diskothek handelt. Das Argument, dass solche Fotos heute üblich seien und zu Werbezwecken im Internet veröffentlicht werden, ließ das Amtsgericht Ingolstadt nicht gelten.

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Abmahnung MIG Film – Paranormal Investigations

05. Mai 2010

Der Fim “Paranormal Investigations” wird durch den Rechteinhaber MIG Film GmbH abgemahnt. Es werden 965 EUR gefordert.

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Abmahnung von “Northern Solutions” wegen Preisangaben bei Rufnummern – 0180

05. Mai 2010

Hier weitere Informationen:

http://www.aufrecht.de/news/view/article/webhoster-aufgepasst-abmahnung-von-norther-solutions-wegen-preisangaben-bei-rufnummern-0180.html

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USA: Filesharing ist schlimmer als Bankraub!

05. Mai 2010

http://www.gulli.com/news/usa-filesharing-ist-schlimmer-als-bankraub-2010-05-04

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ElektroG und Umwandlung

07. Januar 2010

Bei einem Fall der gesellschaftsrechtlichen Umwandlung einer Firma (wie z.B. durch die Verschmelzung, Formwechsel oder die Spaltung) bzw. eine Umfirmierung stellt sich die Frage, wie sich dies auf eine erteilte Registrierung nach dem ElektroG auswirkt. Hier wird durch die EAR mitgeteilt, dass es sich bei der Registrierung nach dem ElektroG um eine öffentlich-rechtliche Erlaubnis höchstpersönlicher Art handelt. Diese sei grundsätzlich nicht übertragbar. Wenn im Wege einer gesellschaftsrechtlichen Umwandlung die Rechtspersönlichkeit des registrierten Unternehmens erlösche, so ende auch die Registrierung unter dieser Registrierungsnummer. Weitere Informationen finden Sie hier.

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