Artikel mit ‘Abmahnung’ getagged

Einstweilige Verfügung des LG München

Freitag, 12. Juni 2009

Das Landgericht München hat mit Beschluss vom 27.03.2008 (Az.: 4 HKO 5166/08) einem Antragsgegner verboten, Beleuchtungskörper im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 5 ElektroG in Deutschland zu bewerben, anzubieten oder in Verkehr zu bringen, wenn deren Hersteller nicht gem. § 6 Abs. 2 ElektroG registriert ist. Als Streitwert wurden € 50.000,00 festgesetzt.

Hintergrund derartiger Abmahn- und Gerichtsverfahren ist regelmäßig ein Vorgehen der Firma Lightcycle GmbH. Weiteres ist hier nachzulesen.

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Abmahnungen durch Sony

Mittwoch, 03. Juni 2009

Die Firma Sony Deutschland GmbH weist in Ihrer Pressemitteilung vom 02.06.2009 darauf hin, dass sie gegen Online-Händler im Wege der Abmahnung sowie einstweiligen Verfügung vorgeht. Inhalt der Abmahnungen sind Verstöße gegen zwingende gesetzliche Regelungen, u.a. eine fehlende Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR). Des Weiteren werden eine fehlende deutsche Bedienungsanleitung oder die Verkürzung der von Sony gewährten Herstellergarantie gerügt. Hintergrund der Abmahnungen sind so genannte Grauimporte der Geräte. Sony betreibt nach eigenen Angaben intensiv die Verfolgung interner Seriennummern in Zusammenarbeit mit dem deutschen Zoll und einer Internetbeobachtung.

Es ist zu betonen, dass eine fehlende Registrierung neben Verstößen gegen das ElektroG auch wettbewerbsrechtlich zu beanstanden ist.

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Fehlende Registrierung als Wettbewerbsverstoß

Freitag, 08. Mai 2009

Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 04.05.2009 (Az.: 416 O 77/09) einen Wettbewerbsverstoß durch eine fehlende Registrierung eines Herstellers nach dem ElektroG bejaht. Dem betroffenen Hersteller wurde verboten, neue Haushaltskleingeräte in Deutschland zu bewerben, anzubieten oder in Verkehr zu bringen oder in Verkehr bringen zu lassen, wenn der Hersteller oder der Hersteller der Geräte nicht nach § 6 Abs. 2 ElektroG bei der Stiftung EAR registriert sind. Als Streitwert wurden € 25.000,00 festgesetzt.

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LG München – Kein Verkauf ohne Registrierung

Donnerstag, 02. April 2009

In einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverfahren hat das Landgericht München im Rahmen einer mündlichen Verhandlung am 31.03.2009 (Az.: 33 O 12668/08) deutlich gemacht, dass das Anbieten von Elektrogeräten ohne die erforderliche Registrierung gegen § 6 Abs. 2 S. 5 ElektroG i.V.m. § 4 Nr. 11 UWG verstößt und einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt.

Im vorliegenden Fall verfügte der abgemahnte Händler zum Zeitpunkt des Verstoßes nicht über die erforderliche Registrierung, hatte jedoch zu einem späteren Zeitpunkt mit der Registrierung begonnen. Allein ein laufendes Registrierungsverfahren bei der Stiftung EAR stellt nach Ansicht des Landgerichts München keinen unwesentlichen Verstoß i.S.v. § 3 UWG dar. Insbesondere konnte das Gericht keinen Vergleich zu derjenigen Situation ziehen, die einem Urteil des OLG Düsseldorf zugrunde lag, in dem ein nur unwesentlicher Verstoß i.S.v. § 3 UWG angenommen wurde, weil eine Stamm- jedoch keine Ergänzungsregistrierung vorlag.

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass bei dem Fehlen einer Registrierung nach der Rechtsprechung des Landgerichts München ein Verstoß gegen wettbewerbsschützende Vorschriften vorliegt.

Unsere Beratungangebote zum ElektroG finden Sie hier: Shopanwalt.de.

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Abmahnung Lightcycle

Donnerstag, 02. April 2009

Im Rahmen eines Beratungsmandates wurde uns eine Abmahnung der Firma Lightcycle vorgelegt, vertreten durch die Rechtsanwälte Beiten Burkhardt. Darin werden Verstöße gegen das ElektroG gerügt, weil Beleuchtungskörper ohne die erforderliche Registrierung bei der Stiftung EAR angeboten werden.

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Abmahnung im Modellbau – Anton Heiss

Dienstag, 03. Februar 2009

Uns wurden im Rahmen von mehreren Beratungsmandaten wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Herrn Anton Heiss zur Prüfung vorgelegt. Hintergründe der rechtlichen Auseinandersetzung mit unserem Mandanten sind unter anderem von Herrn Anton Heiss behauptete Verstöße gegen das Elektrogesetz (ElektroG) im Bereich Modellbau. In einem Fall wurde von Herrn Anton Heiss eine 5-stellige Vertragsstrafe eingeklagt.
Herr Anton Heiss wird als Abmahner von der Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller, Münch, Petzold aus München vertreten. Bearbeitet werden die Abmahnungen von den Rechtsanwälten Keller und Nagel.

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Lampen, ElektroG und Abmahnung

Montag, 02. Februar 2009

Händler und Hersteller von Lampen sehen sich durch die Organisation Lightcycle einer Überwachung nach dem ElektroG ausgesetzt. Lampen (Beleuchtungskörper) werden als Elektrogeräte im Sinne des ElektroG angesehen. So hat das Landgericht München mit Urteil vom 13.08.2008 (Az.: 1 HK O 1815/08) einem Betroffenen untersagt, Beleuchtungskörper i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 5 ElektroG in Deutschland zu bewerben, anzubieten oder in Verkehr zu bringen, wenn deren Hersteller nicht gem. § 6 Abs. 2 ElektroG beim Umweltbundesamt registriert ist.

Teil des Urteils ist ein Bildschirmausdruck von Lightcycle, auf dem der Beleuchtungskörper zu sehen ist mit der Überschrift „Produktidentifizierung” sowie einer Seitenleiste mit der Bezeichnung „Freerider Überwachung”.

Das Landgericht München bejahte weiter einen Auskunftsanspruch, nach dem Rechnung darüber zu legen war, in welchem Umfang der Beklagte Beleuchtungskörper vertrieben hat. Weiter sollte Auskunft gewährt werden, woher die Beleuchtungskörper bezogen wurden. Schließlich wurde der Beklagte verurteilt, Schadensersatz zu leisten.

Der Streitwert wurde auf € 65.000,00 festgesetzt.

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ElektroG und Wettbewerbsverstoß

Sonntag, 01. Februar 2009

In der Rechtsprechung ist bislang unumstritten, dass ein Verstoß gegen die Registrierungspflicht des ElektroG als Wettbewerbsverstoß im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG angesehen wird und bei einem Verstoß hiergegen Abmahnungen ausgesprochen werden können.

Das Landgericht Düsseldorf hat z.B. bereits mit Beschluss vom 22.08.2006 (Az: 38 O 149/06) einem Antragsgegner untersagt, als nicht bei der Stiftung EAR registrierter Hersteller oder Importeur dem ElektroG unterliegende Produkte in Verkehr zu bringen. Als Streitwert hat das Landgericht 25.000 EUR angenommen.

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