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ElektroG und Altfahrzeugverordnung

Sonntag, 15. Februar 2009

Nach dem Urteil des Landgerichts München vom 13.08.2008 (Az.: 1 HK O 1815/08) ist die Altfahrzeugverordnung grundsätzlich eine Gesetzesmaterie, die gem. § 2 Abs. 3 S. 2 ElektroG demselben vorgehen kann. Soweit sich die Verwertung des Bauteils nach der Altfahrzeugverordnung richtet, ist der Anwendungsbereich des ElektroG nicht eröffnet.

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