ElektroG und Altfahrzeugverordnung
Sonntag, 15. Februar 2009Nach dem Urteil des Landgerichts München vom 13.08.2008 (Az.: 1 HK O 1815/08) ist die Altfahrzeugverordnung grundsätzlich eine Gesetzesmaterie, die gem. § 2 Abs. 3 S. 2 ElektroG demselben vorgehen kann. Soweit sich die Verwertung des Bauteils nach der Altfahrzeugverordnung richtet, ist der Anwendungsbereich des ElektroG nicht eröffnet.