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	<title>elektrog blog &#187; Einspruchsverfahren Stiftung EAR</title>
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	<description>Neuigkeiten und Artikel zum Thema ElektroG</description>
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		<title>Erweiterte Verpflichtungen durch Markt&#252;berwachung der EU</title>
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		<pubDate>Wed, 19 Aug 2009 12:02:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Thomas Feil</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Ordnungswidrigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Stiftung EAR]]></category>
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		<category><![CDATA[Einspruchsverfahren Stiftung EAR]]></category>
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		<category><![CDATA[RoHS]]></category>

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		<description><![CDATA[Nachfolgend ver&#246;ffentlichen wir eine Pressemitteilung des FBDI e. V. : &#8220;Neufahrn, 17. August 2009 – Der FBDi weist die Distributoren eindringlich auf die erforderliche sorgf&#228;ltige Dokumentation aller relevanten Vorg&#228;nge hinsichtlich der Betroffenheit durch Substanzregulierungen (z.B. REACh, RoHS), Abfallwirtschaft (z.B. WEEE) und CE (z.B. EuP) hin. Notwendig wird diese Dokumentation zum Nachweis der Einhaltung bez&#252;glich der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachfolgend ver&ouml;ffentlichen wir eine Pressemitteilung des FBDI e. V. :</p>
<p>&#8220;Neufahrn, 17. August 2009 – Der FBDi weist die Distributoren eindringlich auf die erforderliche sorgf&auml;ltige Dokumentation aller relevanten Vorg&auml;nge hinsichtlich der Betroffenheit durch Substanzregulierungen (z.B. REACh, RoHS), Abfallwirtschaft (z.B. WEEE) und CE (z.B. EuP) hin. Notwendig wird diese Dokumentation zum Nachweis der Einhaltung bez&uuml;glich der Markt&uuml;berwachungsma&szlig;nahmen durch die EU und der nationalen Beh&ouml;rden. Aufgrund der Umsetzung der Verordnungen 765/2008/EU und 768/2008/EU entstehen zus&auml;tzliche und erweiterte Verantwortlichkeiten vor allem f&uuml;r Importeure (bzw. die Distribution).<span id="more-476"></span></p>
<p>In diesem Zusammenhang besonders aktuell: Nach Ablehnung der Regelsetzung des Produktbereichs 3 durch die EAR sowie dem Scheitern des Einspruchsverfahrens ist die Regelsetzung des Produktbereichs 3 aus dem Jahre 2005 nach wie vor in Kraft (inklusive des versch&auml;rften Anwendungsbereichs auch f&uuml;r diverse Bauteile und Baugruppen).<br />
Das Hauptaugenmerk der Stiftung EAR liegt zwar auf dem B2C-Gesch&auml;ft – was bedeutet: Jeder Hersteller eines Ger&auml;ts, das unter den Anwendungsbereich des ElektroG f&auml;llt und in privaten Haushaltungen Verwendung findet (oder finden kann), muss sich entsprechend bei der Stiftung EAR registrieren. Allerdings sind auch u.a. Entwicklungsboards, Development Kits, die extern angeschlossen werden, oder externe Netzteile definitiv als Ger&auml;te anzusehen, prim&auml;r allerdings unter dem Bereich B2B. Dass ein solches Ger&auml;t auch im privaten Bereich auftauchen kann, er&ouml;ffnet der zust&auml;ndigen Beh&ouml;rde die M&ouml;glichkeit, dieses als „Dual-Use-Ger&auml;t“ und somit als B2C-Ger&auml;t zu klassifizieren – mit allen daraus resultieren Verpflichtungen und Auflagen aus mitgliedsstaatlichen Gesetzgebungen und Auslegungen.<br />
Die schlussendliche Festsetzung, in welche Kategorie ein Ger&auml;t f&auml;llt sowie die Klassifizierung in B2B oder B2C obliegt in Deutschland der Gemeinsamen Stelle (Stiftung EAR) im Rahmen des Registrierungs- oder Feststellungsantrags durch den Hersteller / Importeur. Hierbei ist zu beachten, dass das Verbringen solcher Produkte innerhalb der EU-L&auml;nder als Export / Import gilt. Sollte der origin&auml;re Hersteller keine rechtliche Vertretung im Import- / Export-Land betreiben, &uuml;bernehmen die Distributoren automatisch die Pflichten des Importeurs: Registrierung und haftungsrechtliche sowie umweltrechtliche Verantwortungen. Die Ger&auml;te m&uuml;ssen (sofern keine Medizin- [Kategorie 8] oder Kontroll- und Mess-Instrumente [Kategorie 9]) RoHS-konform und ihre fachgerechte Entsorgung im Sinne des ElektroG gesichert sein. Weiterhin ist in der Neufassung der RoHS-Richtlinie (die voraussichtlich 2010 in Kraft tritt) vorgesehen, dass Produkte, die in den Anwendungsbereich fallen, das CE-Kennzeichen zur Best&auml;tigung der RoHS-Konformit&auml;t tragen.</p>
<p>Um eine weitere Kostenabw&auml;lzung auf die Distributoren zu verhindern, sind jetzt die Hersteller ultimativ aufgefordert, die Registrierung in den jeweiligen L&auml;nder (speziell bei der Stiftung EAR f&uuml;r Deutschland) vorzunehmen und sicherzustellen, dass die Ger&auml;te, wenn erforderlich, RoHS-konform gem&auml;&szlig; Gesetz sind. Bereits heute schultert die Distribution einen erheblichen Kostenblock durch die Gesetze und Verordnungen wie u.a. RoHS, WEEE (ElektroG), Batteriegesetz, Verpackungsverordnung, bei denen der Distributor / Importeur wie ein Hersteller (sogenannter „fiktiver Hersteller“) behandelt wird.</p>
<p>Die B2C Registrierung bei der Stiftung EAR beinhaltet das Erbringen einer insolvenzsicheren (Bank)B&uuml;rgschaft, um die Kosten f&uuml;r die fachgerechte Entsorgung zu tragen bzw. die kontrollierte R&uuml;ckf&uuml;hrung der Altger&auml;te durch die Hersteller sicherzustellen. Diese Registrierung der Hersteller / Ger&auml;te gem&auml;&szlig; ElektroG ist umso wichtiger, als die zust&auml;ndigen Beh&ouml;rden (UBA, L&auml;nderbeh&ouml;rden), beauftrage Beh&ouml;rden (Bundesnetzagentur) und die Gemeinsame Stelle (Stiftung EAR) bereits mit der &Uuml;berwachung zur Einhaltung von Registrierungspflichten als auch der daraus resultierenden Substanzverbote und Kennzeichnungspflichten beginnen. Bei &#8211; auch unwissentlichem &#8211; Versto&szlig; gegen diese Verpflichtungen muss man k&uuml;nftig mit Ordnungswidrigkeitsverfahren (Bu&szlig;geldern) oder – wesentlich gravierender – mit m&ouml;glichen Vertriebsverboten und Produktr&uuml;ckrufen schon im Zuge der Anh&ouml;rungsverfahren rechnen. Verst&ouml;&szlig;e gegen die Meldepflicht k&ouml;nnen auch als Vergehen im Sinne des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb betrachtet werden.</p>
<p><strong>Angaben zum Autor</strong><br />
Pressekontakt:<br />
FBDI e. V., Wolfram Ziehfuss, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer, Sankt Margaretenweg 9, 85375 Neufahrn; Tel. +49 (0) 8165/670233, E-Mail: <a href="mailto:w.ziehfuss@fbdi.de" target="new">w.ziehfuss@fbdi.de &#8220;</a></p>
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