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Klagebefugnis von Lightcycle

Donnerstag, 19. Februar 2009

Das Gemeinschaftsunternehmen Lightcycle kann als Zusammenschluss der führenden Hersteller von Beleuchtungskörpern für ihre Gesellschafter hinsichtlich der ihnen zukommenden wettbewerbsrechtlichen Ansprüche in Prozessstandschaft auftreten, da den Gesellschaftern ein legitimes Interesse daran zukommt, die Verfolgung von „Schwarznutzern” des von ihnen getragenen Entsorgungssystems durch eine zentrale Stelle vornehmen zu lassen, und weil den jeweiligen Beklagten durch diese Art der Handhabung keine ersichtlichen Nachteile zukommen (Landgericht München, Urteil vom 13.08.2008, Az.: 1 HK O 1815/08).

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