Artikel mit ‘Lampen’ getagged

Abmahnung Lightcycle

Donnerstag, 02. April 2009

Im Rahmen eines Beratungsmandates wurde uns eine Abmahnung der Firma Lightcycle vorgelegt, vertreten durch die Rechtsanwälte Beiten Burkhardt. Darin werden Verstöße gegen das ElektroG gerügt, weil Beleuchtungskörper ohne die erforderliche Registrierung bei der Stiftung EAR angeboten werden.

Unsere Beratungsangebote zum ElektroG finden Sie hier: Shopanwalt.de

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Lampen als Teil eines Elektrogeräts

Donnerstag, 19. Februar 2009

Nach dem Urteil des Landgerichts München vom 13.08.2008 (Az.: 1 HK O 1815/08) sind Lampen wie Leuchten, in die sie eingesetzt werden, als Beleuchtungskörper anzusehen, denen eine eigenständige Funktion zukommt und die vom ElektroG gem. Anlage 1 Ziff. 5 explizit als eigenständige Elektrogeräte behandelt werden. Diese Geräte stellen daher keine bloßen Bauteile im Sinne von § 3.1 der Anwendungshinweise des Bundesumweltministeriums dar.

Lampen sollen in diesem Sinne nicht Teil von „Leuchten in Haushalten” im Sinne von Anlage 1 Ziff. 5 ElektroG sein. Lampen könnten zwar grundsätzlich Teile von Leuchten im Sinne von § 2 Abs. 1 S. 1 ElektroG sein und würden, ähnlich wie die in der Gesetzesbegründung (Drucksache 15/3930, S. 20) erwähnten Mess-, Steuer- oder Regelsysteme für ortsfeste industrielle Großwerkzeuge, vom Anwendungsbereich des ElektroG ausgeschlossen sein. Das Gericht sah die Lampen, unabhängig von der Art ihrer Steck-, Schraub- oder Bajonettverbindung, generell als „Teil der Leuchte” an. Denn zum einen sollte die Lampe denjenigen Teil der Leuchte darstellen, der diese erst zu ihrer ureigenen Funktion verhilft. Zum anderen müssten sämtliche zum Einbau in Kraftfahrzeuge vorgesehene, aber leicht lösbare Elektrogeräte, etwa Xenon-Lampen für Autoscheinwerfer, Blinker-Relais und andere, unabhängig von ihrer speziellen Zweckbestimmung, dem ElektroG unterworfen werden, da es sich dann auch bei ihnen nicht um Teile eines anderen Gerätes im Sinne von § 2 Abs. 1 S. 1 ElektroG handeln würde.

Da die meisten angebotenen Lampen über genormte Verbindungen zu einer Vielzahl denkbarer Leuchten verfügen, dürfte es nach der Argumentation des Landgerichts München der absolute Ausnahmefall sein, wenn eine Lampe ausschließlich zum Einsatz in Leuchten für den Haushalt bestimmt ist.

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Unkenntnis schützt nicht

Donnerstag, 05. Februar 2009

In einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren wegen Verstößen gegen das ElektroG hat das Landgericht München in seinem Urteil vom 13.08.2008 (Az.: 1 HK O 1815/08) dem Beklagten einen fahrlässigen Verstoß gegen Verpflichtungen aus dem ElektroG zur Last gelegt. Der Beklagte hatte eingewendet, dass ihm das ElektroG nicht bekannt sei. Hiergegen wandte das Landgericht München ein, dass eine Unkenntnis des Gesetzes ebenso zu berücksichtigen sei, wie fehlende Hinweise durch Großhändler. Als Betreiber eines Versandhandels sei der Beklagte grundsätzlich gehalten, selbst die für den Betrieb seines Gewerbes geltenden wirtschaftsrechtlichen Regelungen zu kennen und zu beachten.

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