Artikel mit ‘Lightcycle’ getagged

Wieder Abmahnung Lightcyle

Mittwoch, 19. August 2009

Ein Mandant legt uns erneut eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Fa. Lightcyle Retourlogistik und Service GmbH vor. Vertreten wird die Firma Lightcycle durch die Rechtsanwälte Beiten Burkhardt. (weiterlesen…)

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Einstweilige Verfügung des LG München

Freitag, 12. Juni 2009

Das Landgericht München hat mit Beschluss vom 27.03.2008 (Az.: 4 HKO 5166/08) einem Antragsgegner verboten, Beleuchtungskörper im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 5 ElektroG in Deutschland zu bewerben, anzubieten oder in Verkehr zu bringen, wenn deren Hersteller nicht gem. § 6 Abs. 2 ElektroG registriert ist. Als Streitwert wurden € 50.000,00 festgesetzt.

Hintergrund derartiger Abmahn- und Gerichtsverfahren ist regelmäßig ein Vorgehen der Firma Lightcycle GmbH. Weiteres ist hier nachzulesen.

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Abmahnung Lightcycle

Donnerstag, 02. April 2009

Im Rahmen eines Beratungsmandates wurde uns eine Abmahnung der Firma Lightcycle vorgelegt, vertreten durch die Rechtsanwälte Beiten Burkhardt. Darin werden Verstöße gegen das ElektroG gerügt, weil Beleuchtungskörper ohne die erforderliche Registrierung bei der Stiftung EAR angeboten werden.

Unsere Beratungsangebote zum ElektroG finden Sie hier: Shopanwalt.de

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Klagebefugnis von Lightcycle

Donnerstag, 19. Februar 2009

Das Gemeinschaftsunternehmen Lightcycle kann als Zusammenschluss der führenden Hersteller von Beleuchtungskörpern für ihre Gesellschafter hinsichtlich der ihnen zukommenden wettbewerbsrechtlichen Ansprüche in Prozessstandschaft auftreten, da den Gesellschaftern ein legitimes Interesse daran zukommt, die Verfolgung von „Schwarznutzern” des von ihnen getragenen Entsorgungssystems durch eine zentrale Stelle vornehmen zu lassen, und weil den jeweiligen Beklagten durch diese Art der Handhabung keine ersichtlichen Nachteile zukommen (Landgericht München, Urteil vom 13.08.2008, Az.: 1 HK O 1815/08).

Unsere Beratungsangebote zum ElektroG finden Sie hier: Shopanwalt.de

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Lampen, ElektroG und Abmahnung

Montag, 02. Februar 2009

Händler und Hersteller von Lampen sehen sich durch die Organisation Lightcycle einer Überwachung nach dem ElektroG ausgesetzt. Lampen (Beleuchtungskörper) werden als Elektrogeräte im Sinne des ElektroG angesehen. So hat das Landgericht München mit Urteil vom 13.08.2008 (Az.: 1 HK O 1815/08) einem Betroffenen untersagt, Beleuchtungskörper i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 5 ElektroG in Deutschland zu bewerben, anzubieten oder in Verkehr zu bringen, wenn deren Hersteller nicht gem. § 6 Abs. 2 ElektroG beim Umweltbundesamt registriert ist.

Teil des Urteils ist ein Bildschirmausdruck von Lightcycle, auf dem der Beleuchtungskörper zu sehen ist mit der Überschrift „Produktidentifizierung” sowie einer Seitenleiste mit der Bezeichnung „Freerider Überwachung”.

Das Landgericht München bejahte weiter einen Auskunftsanspruch, nach dem Rechnung darüber zu legen war, in welchem Umfang der Beklagte Beleuchtungskörper vertrieben hat. Weiter sollte Auskunft gewährt werden, woher die Beleuchtungskörper bezogen wurden. Schließlich wurde der Beklagte verurteilt, Schadensersatz zu leisten.

Der Streitwert wurde auf € 65.000,00 festgesetzt.

Unsere Beratungsangebote zum Thema ElektroG und Wettbewerbsrecht finden Sie hier.

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