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ElektroG und Wettbewerbsverstoß
Sonntag, 01. Februar 2009In der Rechtsprechung ist bislang unumstritten, dass ein Verstoß gegen die Registrierungspflicht des ElektroG als Wettbewerbsverstoß im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG angesehen wird und bei einem Verstoß hiergegen Abmahnungen ausgesprochen werden können.
Das Landgericht Düsseldorf hat z.B. bereits mit Beschluss vom 22.08.2006 (Az: 38 O 149/06) einem Antragsgegner untersagt, als nicht bei der Stiftung EAR registrierter Hersteller oder Importeur dem ElektroG unterliegende Produkte in Verkehr zu bringen. Als Streitwert hat das Landgericht 25.000 EUR angenommen.
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Keine Kleinmengenregelung
Sonntag, 21. Dezember 2008Der Forderung nach einer Kleinmengenregelung hat die Bundesregierung in einer Antwort auf eine parlamentarische Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag eine Absage erteilt. Die FDP-Fraktion hatte angefragt, ob es auf europäischer sowie auf nationaler Ebene eine Kleinstmengenregelung bedürfe, wonach das ElektroG erst ab einer gewissen Zahl von jährlich produzierten Einheiten oder einer bestimmten Menge greifen soll. Nach Ansicht der Bundesregierung würde eine Kleinmengenregelung den Vorgaben der EU-Richtlinie 2002/96/EG widersprechen würde. Auch auf europäischer Ebene sei einer solche Regelung nicht durchsetzbar, da im Zuge der Erarbeitung der Richtlinie 2002/96/EG die Herstellung von Konsens bereits zur Auswahl von Abgrenzungsmerkmalen für die Statuierung einer Bagatellregelung nicht erreicht worden sei. Weiter gebe es Erleichterungen durch die in § 2 Abs. 1 und 2 ElektroGKostV normierten Härtefallklauseln (Bundestagsdrucksache 16/8329, S. 3, 4).