Artikel mit ‘RoHS’ getagged

Erweiterte Verpflichtungen durch Marktüberwachung der EU

Mittwoch, 19. August 2009

Nachfolgend veröffentlichen wir eine Pressemitteilung des FBDI e. V. :

“Neufahrn, 17. August 2009 – Der FBDi weist die Distributoren eindringlich auf die erforderliche sorgfältige Dokumentation aller relevanten Vorgänge hinsichtlich der Betroffenheit durch Substanzregulierungen (z.B. REACh, RoHS), Abfallwirtschaft (z.B. WEEE) und CE (z.B. EuP) hin. Notwendig wird diese Dokumentation zum Nachweis der Einhaltung bezüglich der Marktüberwachungsmaßnahmen durch die EU und der nationalen Behörden. Aufgrund der Umsetzung der Verordnungen 765/2008/EU und 768/2008/EU entstehen zusätzliche und erweiterte Verantwortlichkeiten vor allem für Importeure (bzw. die Distribution). (weiterlesen…)

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Inverkehrbringen des Elektrogeräts

Freitag, 07. August 2009

In der Praxis ist oftmals der Begriff des „Inverkehrbringens“ im Sinne des § 5 ElektroG (Stoffverbot) fraglich. Gesetzlich wird dieser Begriff nicht definiert. Das Umweltbundesministerium liefert eine – rechtlich nicht verbindliche – Definition wie folgt:

„In Bezug auf § 5 ElektroG (in der Umsetzung des Art. 4 der Richtlinie 2002/95/EG “RoHS”) bedeutet für Deutschland das “in Verkehr bringen” neuer Geräte die erstmalige Bereitstellung auf dem Gemeinschaftsmarkt mit dem Zweck des Vertriebs. Entsprechend den Ausführungen im Leitfaden zur Umsetzung der nach dem neuen Konzept verfassten Richtlinien (New Approach) erfolgt die Bereitstellung durch die Übergabe des Produzenten von der produzierenden Fabrik an die erste Handelsstufe im Gemeinschaftsmarkt, wobei es sich um fertige Handelsware (verpackt usw.) handeln muss. Falls ein Importeur Geräte einführt, ist das Bereitstellen in diesem Sinne mit der Abfertigung durch den Zoll und dem Transport zum ersten Importeur-Lager im Gemeinschaftsmarkt erfüllt.
Der direkte Bezug auf den Gemeinschaftsmarkt wird sehr deutlich im Satz 2 des § 5 Abs. 1 ElektroG, wonach die Stoffverbote nicht gelten “für Elektro- und Elektronikgeräte, die vor dem 1. Juli 2006 erstmals in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in Verkehr gebracht” worden sind.“

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RoHS: Stoffverbot in Quecksilberschaltung

Donnerstag, 05. Februar 2009

Das Landgericht Hamburg hatte sich in einem einstweiligen Verfügungsverfahren mit der Frage zu beschäftigen, ob das Stoffverbot des § 5 ElektroG auch für Quecksilberschalter gilt, die nachträglich in bereits in Betrieb befindliche Röntgengeräte eingebaut werden. Hier bestand die Besonderheit, dass die Schalter einen Quecksilbergehalt von je 0,45 g Quecksilber enthalten und gem. § 5 Abs. 1 S. 1 ElektroG neue Elektrogeräte grundsätzlich nur noch bis zu 0,1 Gewichtsprozent Quecksilber je homogenem Werkstoff enthalten dürfen.

Nach der Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 01.07.2008 (Az.: 312 O 310/08) liegt in dieser Fallkonstellation kein Verstoß gegen § 5 ElektroG vor. Ungeachtet der Aus-nahmeregelung des § 5 Abs. 1 S. 2 2. Alt. ElektroG soll jedenfalls die Ausnahmeregelung des § 5 Abs. 1 S. 2 1. Alt. ElektroG greifen, wonach Satz 1 nicht für Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 8 und 9 gilt. Kategorie 9 des Anhangs 1 zum ElektroG i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 9 ElektroG erfasse „Überwachungs- und Kontrollinstrumente”, so u.a. „Geräte zum Messen, Wiegen oder Regeln in Haushalt und Labor”. Die streitgegenständlichen Quecksilberschalter seien jedenfalls Kontrollinstrumente im Sinne der Anlage 9 des Anhangs 1 zum ElektroG. Sie seien Geräte, die die Stromversorgung von Röntgenanlagen in Röntgenlabors kontrollieren bzw. regeln. Die Schalter bewirken gerade, dass in bestimmten Fällen die Stromzufuhr in Röntgengeräten aus Sicherheitsgründen unterbrochen und das Gerät infolgedessen abgeschaltet wird.

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Die Änderung der WEEE und RoHS Richtlinien

Mittwoch, 28. Januar 2009

Die beiden EU-Richtlinien WEEE (2002/96/EG) und RoHS (2002/95/EG) liegen der deutschen Umsetzung, dem ElektroG, zu Grunde. Beide Richtlinien werden zurzeit durch die EU-Kommission nach Anhörungen der betroffenen Wirtschaftskreise überarbeitet. Nach der Änderung der Richtlinien steht sodann eine Änderung des ElektroG an. Die Entwürfe der EU-Kommission können hier (in englischer Sprache) eingesehen werden.

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