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ElektroG Abmahnung durch Sharp

Mittwoch, 05. August 2009

Wie bereits die Firma Sony (bitte hier weiterlesen) mahnt nun auch die Firma Sharp Electronics Europe GmbH das angebliche Anbieten von Grauimporten wettbewerbsrechtlich ab. Nach den Vorwürfen der uns vorliegenden Abmahnung aus dem Monat Juli 2009 wird gerügt, dass ein bestimmter LCD-Fernseher entweder in Frankreich oder Großbritannien zunächst auf den Markt gebracht worden sei, was die Firma Sharp aufgrund der in der Abmahnung benannten Seriennummer belegt. Der streitgegenständliche Fernseher sei in Deutschland nicht registriert, wodurch ein Verstoß gegen § 6 Abs. 2 S. 5 ElektroG vorliege bzw. das schuldhafte Anbieten nicht registrierter Geräte i.S.v. § 3 Abs. 12 ElektroG (fiktiver Hersteller).

Als Gegenstandswert werden € 75.000,00 angenommen.

Diese Abmahnung wurde uns im Rahmen unseres Forschungsprojektes vorgelegt.

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