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Abmahnungen durch Sony

Mittwoch, 03. Juni 2009

Die Firma Sony Deutschland GmbH weist in Ihrer Pressemitteilung vom 02.06.2009 darauf hin, dass sie gegen Online-Händler im Wege der Abmahnung sowie einstweiligen Verfügung vorgeht. Inhalt der Abmahnungen sind Verstöße gegen zwingende gesetzliche Regelungen, u.a. eine fehlende Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR). Des Weiteren werden eine fehlende deutsche Bedienungsanleitung oder die Verkürzung der von Sony gewährten Herstellergarantie gerügt. Hintergrund der Abmahnungen sind so genannte Grauimporte der Geräte. Sony betreibt nach eigenen Angaben intensiv die Verfolgung interner Seriennummern in Zusammenarbeit mit dem deutschen Zoll und einer Internetbeobachtung.

Es ist zu betonen, dass eine fehlende Registrierung neben Verstößen gegen das ElektroG auch wettbewerbsrechtlich zu beanstanden ist.

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