Artikel mit ‘Streitwert’ getagged

Streitwertfestsetzung EletroG

Freitag, 04. September 2009

Das Landgericht München hat mit Beschluss vom 13.08.2008 (Az.: 17 HKO 8578/08) in einem Streitwertbeschwerdeverfahren den Streitwert einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung auf Grundlage des ElektroG mit € 50.000,00 bemessen. Dabei führte das Landgericht München aus, dass im Rahmen einer Verbandsklage auf die Interessen abzustellen ist, die der Verband satzungsgemäß verfolgt. Hinter der Antragstellerin sehe das Interesse eines erheblichen Teils der gesamten Hersteller von Beleuchtungskörpern, das es zu schützen gelte. Dieses Interesse sei hoch zu bewerten, da nur so eine ordnungsgemäße Entsorgung im Hinblick auf Altlampen und damit ein Höchstmaß an Umweltschutz gewährleistet werden könne. Eine Streitwertminderung nach § 12 Abs. 4 UWG komme nicht in Betracht, weil die Sache nicht nach Art und Umfang einfach gelagert sei. (weiterlesen…)

  • Share/Bookmark

ElektroG-Einstweilige Verfügung LG München

Dienstag, 04. August 2009

Das Landgericht München hat mit Beschluss vom 25.04.2008 (Az.: 4 HKO 6974/08) entschieden, dass es einem nicht registrierten Händler bzw. Hersteller verboten werden kann, Beleuchtungskörper i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 5 ElektroG in Deutschland zu bewerben, anzubieten oder in Verkehr zu bringen, wenn deren Hersteller nicht gemäß § 6 Abs. 2 ElektroG registriert ist. Der Streitwert wurde im vorliegenden Verfahren auf € 50.000,00 festgesetzt.

  • Share/Bookmark

Fehlende Registrierung als Wettbewerbsverstoß

Freitag, 08. Mai 2009

Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 04.05.2009 (Az.: 416 O 77/09) einen Wettbewerbsverstoß durch eine fehlende Registrierung eines Herstellers nach dem ElektroG bejaht. Dem betroffenen Hersteller wurde verboten, neue Haushaltskleingeräte in Deutschland zu bewerben, anzubieten oder in Verkehr zu bringen oder in Verkehr bringen zu lassen, wenn der Hersteller oder der Hersteller der Geräte nicht nach § 6 Abs. 2 ElektroG bei der Stiftung EAR registriert sind. Als Streitwert wurden € 25.000,00 festgesetzt.

  • Share/Bookmark

Lampen, ElektroG und Abmahnung

Montag, 02. Februar 2009

Händler und Hersteller von Lampen sehen sich durch die Organisation Lightcycle einer Überwachung nach dem ElektroG ausgesetzt. Lampen (Beleuchtungskörper) werden als Elektrogeräte im Sinne des ElektroG angesehen. So hat das Landgericht München mit Urteil vom 13.08.2008 (Az.: 1 HK O 1815/08) einem Betroffenen untersagt, Beleuchtungskörper i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 5 ElektroG in Deutschland zu bewerben, anzubieten oder in Verkehr zu bringen, wenn deren Hersteller nicht gem. § 6 Abs. 2 ElektroG beim Umweltbundesamt registriert ist.

Teil des Urteils ist ein Bildschirmausdruck von Lightcycle, auf dem der Beleuchtungskörper zu sehen ist mit der Überschrift „Produktidentifizierung” sowie einer Seitenleiste mit der Bezeichnung „Freerider Überwachung”.

Das Landgericht München bejahte weiter einen Auskunftsanspruch, nach dem Rechnung darüber zu legen war, in welchem Umfang der Beklagte Beleuchtungskörper vertrieben hat. Weiter sollte Auskunft gewährt werden, woher die Beleuchtungskörper bezogen wurden. Schließlich wurde der Beklagte verurteilt, Schadensersatz zu leisten.

Der Streitwert wurde auf € 65.000,00 festgesetzt.

Unsere Beratungsangebote zum Thema ElektroG und Wettbewerbsrecht finden Sie hier.

  • Share/Bookmark

ElektroG und Wettbewerbsverstoß

Sonntag, 01. Februar 2009

In der Rechtsprechung ist bislang unumstritten, dass ein Verstoß gegen die Registrierungspflicht des ElektroG als Wettbewerbsverstoß im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG angesehen wird und bei einem Verstoß hiergegen Abmahnungen ausgesprochen werden können.

Das Landgericht Düsseldorf hat z.B. bereits mit Beschluss vom 22.08.2006 (Az: 38 O 149/06) einem Antragsgegner untersagt, als nicht bei der Stiftung EAR registrierter Hersteller oder Importeur dem ElektroG unterliegende Produkte in Verkehr zu bringen. Als Streitwert hat das Landgericht 25.000 EUR angenommen.

Unsere Beratungsangebote zum Thema ElektroG und Wettbewerbsrecht finden Sie hier.

  • Share/Bookmark

Streitwert bei Registrierung nach ElektroG

Mittwoch, 21. Januar 2009

In einer Streitwertbeschwerde hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 12.11.2008, Az: 20 C 08.2941) über den Streitwert einer Registrierung nach dem ElektroG zu entscheiden. Hierbei führte er aus, dass nach § 52 Abs. 1 GKG vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit, soweit nichts anderes bestimmt ist, der Streitwert sich aus dem Antrag des Klägers bzw. aus der für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen ist. Wenn der Antrag des Klägers eine bezifferte Geldleistung oder einen hierauf gerichteten Verwaltungsakt betrifft, so ist gem. § 52 Abs. 3 GKG deren Höhe maßgebend. Unter Beachtung dieser Grundsätze sei die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Festsetzung des Streitwerts auf € 20.000,00 nicht zu beanstanden. Der Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hielt in Verfahren wegen Registrierung einer oder mehrerer Marken/Gerätearten nach dem ElektroG in Anlehnung an die Nr. 2.4.2 des Streitwertkataloges in der Fassung vom 07. bzw. 08. Juli 2004 (Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., Anh. § 164 Rn. 14 = NVwZ 2004, 1327) grundsätzlich einen Streitwert von € 20.000,00 für sachgerecht. In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes sei von einer Halbierung des Streitwertes auszugehen.

  • Share/Bookmark

Bloggeramt.de