Artikel mit ‘WEEE’ getagged

ElektroG Abmahnung durch Sharp

Mittwoch, 05. August 2009

Wie bereits die Firma Sony (bitte hier weiterlesen) mahnt nun auch die Firma Sharp Electronics Europe GmbH das angebliche Anbieten von Grauimporten wettbewerbsrechtlich ab. Nach den Vorwürfen der uns vorliegenden Abmahnung aus dem Monat Juli 2009 wird gerügt, dass ein bestimmter LCD-Fernseher entweder in Frankreich oder Großbritannien zunächst auf den Markt gebracht worden sei, was die Firma Sharp aufgrund der in der Abmahnung benannten Seriennummer belegt. Der streitgegenständliche Fernseher sei in Deutschland nicht registriert, wodurch ein Verstoß gegen § 6 Abs. 2 S. 5 ElektroG vorliege bzw. das schuldhafte Anbieten nicht registrierter Geräte i.S.v. § 3 Abs. 12 ElektroG (fiktiver Hersteller).

Als Gegenstandswert werden € 75.000,00 angenommen.

Diese Abmahnung wurde uns im Rahmen unseres Forschungsprojektes vorgelegt.

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Das ElektroG und Sportgeräte

Montag, 02. Februar 2009

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seinem Urteil vom 21.02.2008 (Az.: BVerwG 7 C 43.07) mit dem Begriff des Sportgerätes im Sinne des ElektroG beschäftigt. Hierbei führte das Bundesverwaltungsgericht aus, dass die Auslegung des Begriffs „Sportgeräte” in Abgrenzung zu dem vom Gesetzgeber offenkundig bewusst nicht einbezogenen Begriffs der Bekleidung an den allgemeinen Sprachgebrauch zu erfolgen habe. Demnach seien unter Sportgeräte Gegenstände zu verstehen, die – ggf. genormt und zur Erzielung von Leistungen bestimmt – zur Ausübung einer Sportart benötigt werden. Ein zum Laufen geeigneter Sportschuh sei nach zwanglosem Verständnis und angesichts seiner vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten nicht als Sportgerät, sondern als Kleidungsstück zu verstehen.

Ein Sportgerät sei als notwendiges Mittel nur zur Sportausübung einsetzbar. Da das ElektroG die Kategorie „Bekleidungsgegenstände” nicht enthalte, finde es auf einen Sportschuh keine Anwendung.

Unsere Beratungsangebote zum Thema ElektroG finden Sie hier.

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Die Änderung der WEEE und RoHS Richtlinien

Mittwoch, 28. Januar 2009

Die beiden EU-Richtlinien WEEE (2002/96/EG) und RoHS (2002/95/EG) liegen der deutschen Umsetzung, dem ElektroG, zu Grunde. Beide Richtlinien werden zurzeit durch die EU-Kommission nach Anhörungen der betroffenen Wirtschaftskreise überarbeitet. Nach der Änderung der Richtlinien steht sodann eine Änderung des ElektroG an. Die Entwürfe der EU-Kommission können hier (in englischer Sprache) eingesehen werden.

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