Unkenntnis schützt nicht

In einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren wegen Verstößen gegen das ElektroG hat das Landgericht München in seinem Urteil vom 13.08.2008 (Az.: 1 HK O 1815/08) dem Beklagten einen fahrlässigen Verstoß gegen Verpflichtungen aus dem ElektroG zur Last gelegt. Der Beklagte hatte eingewendet, dass ihm das ElektroG nicht bekannt sei. Hiergegen wandte das Landgericht München ein, dass eine Unkenntnis des Gesetzes ebenso zu berücksichtigen sei, wie fehlende Hinweise durch Großhändler. Als Betreiber eines Versandhandels sei der Beklagte grundsätzlich gehalten, selbst die für den Betrieb seines Gewerbes geltenden wirtschaftsrechtlichen Regelungen zu kennen und zu beachten.

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